„Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung billigend in Kauf nimmt, dass die international organisierte Kriminalität ihr Geld in Deutschland wäscht. Die laschen Geldwäschegesetze sieht sie als Standortvorteil. Deshalb tut sie nicht einmal das Nötigste, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Zugleich bremst sie auf EU-Ebene effektive Verbesserungen zur Geldwäschebekämpfung aus“, so Frank Tempel auf die Antwort der Bundesregierung auf die von ihm gestellte Kleine Anfrage „OECD-Kritik an Deutschland bei Geldwäschebekämpfung“.
Internationale Kritik an Deutschland: Fehlende Strafverfolgung der Selbstgeldwäsche
Am 26. April berichtete die Wirtschaftswoche von einem Brief des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäubles (CDU) an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), möglichst zügig einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Straftatbestandes der Geldwäsche vorzulegen. Zuvor gab es widerholte Kritik an den Geldwäschegesetzen auf internationaler Ebene an Deutschland. Die bei der OECD angegliederte Geldwäsche-Task-Force FATF bemängelte etwa einen fehlenden Strafparagraphen zur sogenannten Selbstgeldwäsche. Auch die Kritik von der EU an Deutschland ging in diese Richtung. Bisher wird Geldwäsche nicht bestraft, solange nicht auch die Vorstraftat nachgewiesen werden konnte. Die jetzige Regelung ist jedoch ein Einfallstor von Mafiaaktivitäten: Geld von Straftaten, die nicht in Deutschland begangen wurden, können in Deutschland einfacher geparkt werden, weil die internationale Strafverfolgung nicht die gleiche Effizienz hat wie die nationale (Antwort 3, Antwort 8).
Lasche Geldwäschegesetze ziehen italienische Mafia an
Die italienische Ndrangheta erwirtschaftet jährlich rund 19,6 Milliarden Euro durch illegale Geschäfte. Deutschland steht auf Platz drei der am meisten durchdrungenen Länder. Die Ndrangheta fühlt sich in Deutschland weitestgehend unbeobachtet, berichtet das Forschungsinstitut Demoskopika. Dazu tragen auch die laschen Geldwäschegesetze bei.
Schleppende Umsetzung internationaler Vereinbarungen zur Geldwäschebekämpfung durch Deutschland
Die Bundesregierung betont in der Antwort auf die Kleine Anfrage die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit in der Geldwäschebekämpfung. Die bei der OECD angegliederte FATF setzt laut Bundesregierung die internationalen Standards bei der Geldwäschebekämpfung. Deswegen ist es umso erstaunlicher, dass Deutschland bisher nicht alle Kriterien erfüllt und auch keinen Zeitplan vorgelegt hat, um die von der FAFT genannten Problem zu beheben (Antwort 4 und 6).
Bundesregierung verteidigt ineffektive Zersplitterung bei Geldwäschebekämpfung
Die Bundesregierung behauptet, dass das arbeitsteilige Vorgehen zwischen Bund und Ländern bei der Geldwäschebekämpfung zu einer intensiven und umfassenden Beobachtung von Verdachtsmeldungen führt (Antwort 19). „Auf nationaler Ebene halluziniert die Bundesregierung von einer intensiven und umfassenden Beobachtung zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Geldwäsche. Dabei hat der Bundesrat schon 2012 den erheblichen Koordinierungsaufwand problematisiert und vor unnötiger Ressourcenverschwendung gewarnt“, kritisiert Frank Tempel. Die Zuständigkeitszersplitterung führt zu einer unnötigen Vervielfachung von Ressourcen, so die Länder. Die Nachlässigkeit in der Geldwäschebekämpfung geht zudem mit Verletzungen internationaler Verpflichtungen einher und beeinträchtigt die Rechtssicherheit des Wirtschaftsstandortes Deutschland, so der Bundesrat (Bundesrat, Drs. 459/12 (Beschluss), S. 3-4).
„Statt der Fragmentierung in der Geldwäschebekämpfung muss eine stärkere Zentralisierung her, andernfalls drohen weitere wirtschaftliche Schäden. Die laschen Geldwäschegesetze schaden auch unseren EU-Partnern“, konstatiert daher Frank Tempel.