Zur heutigen Pressekonferenz von der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Herrn Professor Lorenz Böllinger und dem Substitutionsarzt Dr. Rainer Ullmann erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der LINKEN:
„Das bisherige Betäubungsmittelgesetz verdrängt die Konsumierenden von illegalisierten Drogen auf den Schwarzmarkt und wird dem politischen Ziel des gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsschutzes für alle Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht. Die mit dem Konsum illegaler Drogen verbundenen Kosten der öffentlichen Hand liegen bei 5,2 bis 6,1 Milliarden Euro. Mit 3,4 bis 4,5 Milliarden Euro fließt ein Großteil davon in die Strafverfolgung. Dieses Geld wäre im Bereich der Aufklärung über Drogenkonsum sowie Prävention vor Drogenmissbrauch wesentlich besser aufgehoben. Wir werden deshalb zusammen mit der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Anhörung des Innen- sowie Gesundheitsausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beantragen.“
Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt:
„Mit dem Betäubungsmittelgesetz war das unrealistische Versprechen einer ‚drogenfreien Gesellschaft‘ verbunden. Tatsächlich hat das Drogenstrafrecht in den 40 Jahren seines Bestehens vor allem junge Menschen kriminalisiert, teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen. Trotzdem konsumierten immer mehr junge Menschen illegale Drogen. Eine abschreckende Wirkung hat das Verbot nicht. Jugendschutz und wirkungsvolle Prävention wurden blockiert, weil sie unter den Bedingungen der Prohibition und des Schwarzmarktes nicht möglich sind. Gesundheitsschutz ist ebenfalls nicht möglich, Krankheiten wie AIDS und Hepatitis verbreiten sich besonders unter Drogenkonsumenten. Wir benötigen einen neuen, unideologischen, drogenpolitischen Ansatz. Wir müssen das Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich auf den Prüfstand stellen, mit Experten aus den zuständigen Wissenschaften. Im 21. Jahrhundert muss Drogenpolitik Gesundheitspolitik und Jugendschutz sein.“
Prof. Lorenz Böllinger:
„Mit 122 Unterzeichungen wird meine Resolution zur Evaluierung des Betäubungsmittelgesetzes von fast der Hälfte aller in Deutschland tätigen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren unterstützt. Aus unserer Sicht schädigt die Prohibition die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft. Sie widerspricht den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzipien, sie ist nicht geeignet, Drogenkonsum zu verringern und sie ist nicht erforderlich, weil gesundheitsrechtliche Regelungen besser geeignet sind. Das Strafübel ist gegenüber Drogenkonsumierenden unbauchbar. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung diese Thematik ernst nimmt oder wieder nur mit Halbwahrheiten und falschen Behauptungen abwimmelt. Weltweit befindet sich die Drogenpolitik im Umbruch. Auch in Deutschland ist dieser längst überfällig.“