Im Rahmen seiner Tätigkeit als Drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, hat Frank Tempel heute drei Änderungsanträge im Bereich Drogenpolitik, für den Bundeshaushalt 2016 im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht, diese Anträge wurden leider von den Koalitionsabgeordneten abgelehnt. Dennoch war bei einem Teil der Abgeordneten zu erkennen, dass sie nur mit Bauchschmerzen die Anträge abgelehnt haben. Dies kann als Zeichen gewertet werden, das uns für die Zukunft hoffen lässt, dass sich ein wesentlicher Teil der Politiker der Meinung der Öffentlichkeit zum Thema Drogenpolitik annähert.
Die drei Änderungsanträge befassten sich mit wesentlichen Aspekten der Drogenpolitik: Der Finanzierung von Drugchecking-Projekten, der Förderung von Forschung auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs und der Erforschung der medizinischen Anwendung von Cannabis.
Bisher fördert die Bundesregierung keinerlei Projekte zur Erforschung der medizinischen Anwendung von Cannabis. Demzufolge stehen auf diesem Gebiet kaum relevante Daten zur Verfügung, die einen Anhaltspunkt bieten, die Zahl der möglichen Patientinnen und Patienten die von der medizinischen Behandlung mit Cannabis profitieren könnten, abzuschätzen. Da Pflanzen nicht patentierbar sind, fehlt der Pharmaindustrie das Interesse an selbstfinanzierter Forschung im Bereich von Cannabis als Medizin. Eine unabhängige vom Bund geförderte Forschung ist daher unumgänglich.
Die Oppositionsfraktionen fordern ebenfalls in einem Antrag die unabhängige Evaluierung des Betäubungsmittelgesetzes. Dafür ist eine wissenschaftliche Überprüfung von Expertinnen und Experten aus Medizin, Rechtswissenschaft, Drogenhilfe und anderen involvierten Bereichen erforderlich. Außerdem müsste die Erforschung von Konsummustern gefördert werden, um die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen zu verbessern.
Einen weiteren Änderungsantrag den MdB Frank Tempel eingebracht hat, befasste sich mit dem Thema Drugchecking. In Deutschland gibt es zurzeit keinerlei Pilotprojekte, die sich um das Monitoring der im Umlauf befindlichen Drogen kümmert. Andere Länder wie Österreich, Schweiz oder die Niederlande haben gezeigt, dass Drugchecking eine effektive Präventionsmaßnahme ist, die Konsumentinnen und Konsumenten vor unvorhersehbaren Gesundheitsrisiken schützt und aufklärt. Wäre dem Antrag von Frank Tempel zugestimmt worden, hätte die Bundesopiumstelle erste Drugchecking-Projekte in Deutschland genehmigen und finanzieren können.
Die Ablehnung dieser Anträge ist ein Ausdruck der konservativen Position der heutigen Bundesregierung zum Thema Drogenpolitik. Eine solche sture Position schadet der effizienten Einsetzung von Präventionsmaßnahmen, verhindert dringend benötigte Forschung und erschwert schwerkranken Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer besseren Behandlung.