Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die kommunalen Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose mit Schulden-, Sucht- und psychologischen Problemlagen weit unter dem tatsächlichen Bedarf. So schätzt der DGB, dass im Jahr 2012 von 450.000 hilfsbedürftigen Langzeitarbeitslosen mit Suchtproblemen lediglich 9.000 eine Hilfe über kommunale Eingliederungsmaßnahmen erhalten haben. Frank Tempel hat daher die Bundesregierung gefragt, welche Rückschlüsse sie aus diesen ernüchternden Zahlen zieht – nun liegt die Antwort vor.
Obwohl sich der DGB bei seiner Schätzung auf offizielle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit stützt, verweist die Bundesregierung auf die Deutsche Suchthilfestatistik, wonach im Jahr 2012 rund 220.000 Leistungsberechtigte eine suchttherapeutische Behandlung erhalten haben. Dadurch scheint die Versorgungslücke nicht so dramatisch zu sein, wie zunächst angenommen. Trotzdem wird deutlich, dass nur rund die Hälfte der suchterkrankten Langzeitarbeitslosen erfasst wird.
Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht das organisatorische Durcheinander der sozialintegrativen Leistungen. Dadurch kommen offensichtlich auch die höchst unterschiedlichen Zahlen zustande. Problematisch ist das jedoch für die suchterkrankten Leistungsbeziehenden: Die Suchtberatung, -hilfe und -therapie, psychosoziale Betreuungsangebote sowie insgesamt die sozialintegrativen Leistungen sind sehr zergliedert. Ähnliche Leistungen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Die Hilfe aus einer Hand klappt – wie die Studie des DGB zeigt – nicht einmal im Leistungsbereich des SGB II. Dabei wäre sie für alle Suchtkranken wichtig.
Sinnvoll wäre eine Bündelung der Suchtberatung für Langzeitarbeitslose in kommunaler Hand, um schnell und unkompliziert Hilfe anbieten zu können. Dies setzt eine entsprechende Finanzierung durch den Bund voraus. Die unterschiedlichen Angebote in der Suchthilfe müssen durch einheitliche Standards eine bundesweit vergleichbare Versorgungsqualität gewährleisten. Momentan liegt hier viel im Ermessen bei den Suchthilfeträgern vor Ort, die die systematischer Fehler der Bundespolitik ausbügeln müssen. Hierunter zählt vor allem das Fehlen rechtlicher Grundlagen zur ineinandergreifenden Regelung verschiedener Hilfssysteme.