Wie in einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Tempel ersichtlich, ist die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland stark angestiegen. So wurden seit April 2013 bis heute 180 Anträge gestellt. Seit 2008 haben insgesamt 442 Patientinnen und Patienten einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht. Insgesamt wurden für den gesamten Antragszeitraum bisher 241 Ausnahmeerlaubnisse erteilt.
Zum Vergleich: In Israel besitzen ca. 6000 Patientinnen und Patienten bei knapp 9 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
Die gesamte Antwort steht Ihnen an dieser Stelle zum Download zur Verfügung (*pdf).