Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Umgang der Bundespolizei mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) bei Beschäftigten erklärt Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses:
„Der Bundespolizei fehlt es an einem Konzept und an einer koordinierenden Stelle, welche die Betroffenen durch den Dschungel an Gesetzlichkeiten, Vorschriften und Zuständigkeiten führt. Nach den langen Diskussionen zur PTBS in der Bundeswehr ist es enttäuschend, dass sowohl das Innenministerium als auch die Bundespolizeiführung so viele Jahre mit faktischem Nichtstun haben verstreichen lassen.“
Frank Tempel weiter:
„Der Umgang der Bundespolizei mit Betroffenen wird von diesen ganz anders empfunden, als sich in der heilen Welt des Innenministeriums darstellt. Aufwändige, bürokratische Klärungen bei der Anerkennung der PTBS als Dienstunfall von über 12 Monaten sind normal und müssen zum Teil anwaltlich eingeklagt werden. Die Behandlungs-kosten müssen über diesen Zeitraum vorfinanziert werden. Die Betreuung von Familienangehörigen existiert oft auf dem Papier, aber nicht in der Realität. Eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Personalwesen, dem arbeits-medizinischen Dienst und der Heilfürsorgestelle bei PTBS-Betroffenen scheitert an behördlichen Zuständigkeits-grenzen und nicht durchdachten Datenschutzvorschriften.“