Transparenz und Spenden

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2012 monatlich 7.960 Euro und ab 1. Januar 2013 monatlich 8.252 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.029 Euro monatlich.

Nebentätigkeiten

Frank Tempel übt keine Nebentätigkeiten aus. 

Spenden

a) Monatliche Spenden und Solibeiträge

  • 230 Euro für den Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e. V.
  • 870 Euro Mandatsträgerbeitrag an Partei DIE LINKE
  • 150 Euro Parteibeitrag an Partei DIE LINKE
  • 50 Euro Mandatsträgerbeitrag für Kommunalmandate an Partei DIE LINKE
  • 100 Euro an den FSV Gößnitz zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit

b) zusätzliche Spenden in Höhe von ca. 100 Euro monatlich

  • auf Anfrage von lokalen Projekten aus meinem Wahlkreis oder für konkrete bundesweite Aktionen